Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der midnightandfriends GmbH (im Folgenden: midnightandfriends) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen von midnightandfriends, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der Ware anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten und Anschreiben sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als Zusicherungen oder Garantien zu werten. Verkaufsangestellte von midnightandfriends sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen.

3. Lieferbedingungen

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen. die midnightandfriends die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören Arbeitskampf behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von midnightandfriends auftreten hat midnightandfriends auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen midnightandfriends, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. midnightandfriends wird dem Käufer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Käufer hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages zurücktreten, ein Schadensersatzanspruch steht ihm nicht zu. Bei Vertragsenderungen, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert diese sich angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierzu getroffen werden. midnightandfriends ist berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, solange der Käufer mit Vertragspflichten auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.

4. Preise und Zahlung

Sofern nicht anders angegeben, gelten alle Preis ab Lager zzgl. gesetzlicher MwSt. Verpackung, Versand und Versicherung werden grundsätzlich gesondert berechnet. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, reduzieren sich die Zahlungsfristen aller übrigen Rechnungen auf eine Woche ab Rechnungsdatum. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von midnightandfriends anerkannt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur berechtigt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

5. Gefahrübergang und Versand

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von midnightandfriends verlassen hat. Versandweg und -mittel sind der Wahl von midnightandfriends überlassen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers oder wegen von ihm zu vertretender Gründe verzögert, lagert Ware ab Anzeige Versandbereitschaft auf dessen Kosten und Gefahr.

6. Eigentumsvorbehalt

midnightandfriends behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Dieser Eigentumsvorbehalt besteht so lange fort, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung inkl. künftig entstehender Ansprüche beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist midnightandfriends nach Mahnung nebst Fristsetzung zum Rücktritt und Rücknahme der Ware berechtigt. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt im Zweifel nur sicherheitshalber. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer midnightandfriends unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an midnightandfriends ab. midnightandfriends ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von midnightandfriends im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für midnightandfriends als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für midnightandfriends. Erlischt das (Mit-)Eigentum von midnightandfriends durch Verbindung, wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf midnightandfriends übergeht. Der Käufer verwaltet das (Mit-)Eigentum von midnightandfriends unentgeltlich. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. midnightandfriends kann verlangen, dass der Käufer abgetretene Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. midnightandfriends verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Mängelrüge und Gewährleistung

midnightandfriends gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und. Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, zwei Jahre. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich bei midnightandfriends zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger‘ Prüfung nicht sogleich entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ‘ausgeschlossen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von midnightandfriends Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist fehl kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Produkt vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs- Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn gegen diesen Schaden abzusichern.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen midnightandfriends als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

9. Daten

midnightandfriends ist berechtigt alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

10. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte

Der Besteller versichert, dass die uns übermittelten Daten und Unterlagen rechtskonform erhoben, frei von Rechten Dritter (insbesondere von Urheber-, Marken- und anderen Immaterialgüterrechten) sind und er über die Rechte verfügen kann. Dies gilt insbesondere auch bei der Beauftragung von Sonderanfertigungen.

Der Besteller räumt uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten und Unterlagen ein.

Der Besteller stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern hin frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten nach § 14 (1) und § 14 (2) beruhen. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

11. Referenzen

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind wir berechtigt, mit von uns für den Auftraggeber hergestellten Produkten als Referenz zu werben.

12. Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

In unseren Preisen sind die abzuführenden GEMA-Gebühren enthalten. Da die angemessene Höhe dieser Gebühren derzeit in einem Schiedsverfahren beim DPMA überprüft wird, bilden wir Rücklagen aufgrund unserer Kalkulationen. Erstattungen der GEMA-Gebühren an unsere Kunden bzw. Nachforderungen unsererseits wegen höherer GEMA-Gebühren gegen unsere Kunden werden keine erfolgen. Die Vergütungspflicht der Händler von vergütungspflichtigen Produkten ergibt sich aus § 54b Abs. 1 und 3 UrhG. Der Händler haftet neben dem Hersteller und dem Importeur als Gesamtschuldner. Gemäß § 54 Abs. 3 UrhG entfällt die Vergütungspflicht des Händlers, soweit er die Art und Stückzahl der bezogenen Geräte und Speichermedien und ihre Bezugsquelle der ZPÜ jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli für das vorangegangene Kalenderhalbjahr unaufgefordert schriftlich mitteilt (§ 54b Abs. 3 Nr. 2 UrhG).

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Freiburg. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.